HSE – Fachkraft für Arbeitssicherheit

 

Grundlage meiner Tätigkeit als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

(FaSi) ist die DGUV Vorschrift 2: "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (aktuelle Version). Meine wesentlichen Aufgaben sind:

Ich berate und unterstütze Sie als Arbeitgeber

  • in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • hinsichtlich der Unfallverhütung (Verhaltens- / Verhältnisprävention) sowie der Unfallanalyse (Unfallmanagement)
  • bei der Schaffung einer geeigneten, effizienten und rechtssicheren Arbeitsschutzorganisaiton
  • der Analyse von Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen...

 

Zu meinen weiteren konkreten Aufgaben als FaSi gehören u.a. :

  • Beratung des Arbeitgebers bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Auswahl von Arbeitsmitteln und -stoffen, der Einführung neuer Technologien und der Gestaltung von Arbeitsabläufen.
  • Gefährdungsbeurteilung: Ich unterstütze bei der Analyse von Arbeitsplätzen und -abläufen, um Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
  • Betriebsanweisungen: Ausarbeitung praxisnaher Betriebsanweisungen auf  Basis der ermittelten Gefährdungen.
  • Als FaSi organisiere und führe ich im Auftrag des Arbeitgebers Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter zu verschiedenen Themen der Arbeitssicherheit durch und unterstütze dabei die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten.
  • Ich wirke mit bei der Planung neuer Arbeitsstätten, Anlagen und Arbeitsabläufe um sicherzustellen, dass Sicherheitsaspekte von Anfang an berücksichtigt werden.
  • Förderung der Sicherheitskultur: Als FaSi trage ich dazu bei, ein positives Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu fördern und eine Sicherheitskultur zu etablieren.
  • Ich unterstütze als FaSi den Arbeitgeber sowie weitere Beteiligte bei der Zusammenarbeit mit anderen Stellen (staatlicher bzw. genossenschaft-licher Arbeitsschutz...), um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen : Organisation, Moderation und Protokollführung von ASA-Sitzungen 
  • Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichtes der FaSi
  • Dokumentation und Nachweisführung: Strukturierte Erfassung aller sicherheitstechnischen Maßnahmen - revisionssicher und prüfbereit für Berufsgenossenschaften und Behörden
  • Fachkundige Beratung nach DGUV Vorschrift 2: Beratung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes